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Qualifizierte Baubegleitung

Die KFW empfiehlt bei Ihrer energetischen Sanierung zum KfW-Effizienzhaus oder auch bei energetischen Einzelmaßnahmen einen Sachverständigen hinzuzuziehen. Er ist in der Lage, die Qualität der Handwerkerleistungen zu beurteilen und notfalls einzugreifen. Nachlässigkeiten und Fehler können später sehr teuer werden oder Sie sparen nicht so viel Energie ein, wie Sie das eigentlich geplant hatten.

Die KfW ist ebenfalls an Qualität interessiert und unterstützt Sie mit einem großzügigen Zuschuss.

  • Er deckt 50 % Ihrer Kosten für die Baubegleitung ab.
  • Sie erhalten bis zu 2.000 Euro auf Ihr Konto.

Aufwendungen für die Baubegleitung durch Sachverständige können im Rahmen von Einzelmaßnahmen bzw. freien Einzelmaßnahmenkombinationen oder eines KfW-Effizienzhauses im Programm "Energieeffizient Sanieren" (Kreditvariante oder Zuschuss) geförderten Vorhabens gefördert werden.

Folgende Maßnahmen können im Rahmen einer Baubegleitung berücksichtigt werden:

Planung

Technische Prüfung der Umsetzbarkeit der geplanten Maßnahmen mit dem Ziel, ein mängelfreies Produkt abzuliefern

Förderfähige Maßnahmen des Sachverständigen:

  • Werkplanung
  • Erstellung eines Luftdichtheitskonzeptes und Lüftungskonzepts (zwingend vom Sachverständigen zu erbringen, sofern eine Lüftungsanlage eingebaut oder erneuert wird)
  • Konzept zur Wärmebrückenminimierung
  • Genauer Wärmebrückennachweis
  • Gleichwertigkeitsnachweis
  • Thermische Solarsimulation
  • Aufstellung eines Sanierungsablaufplans
  • Dimensionierung Lüftungsanlage
  • Berechnungen zum Hydraulischen Abgleich
  • Auslegung Heizsystem (Vorgabe der Parameter für Heizungsbauer in Übereinstimmung mit dem Energiebedarf, Vergleich der Heizungsalternativen unter Energiesparaspekten und Beratung bei Wahl des Heizungssystems) (zwingend vom Sachverständigen zu erbringen, sofern Heizungsanlage eingebaut oder erneuert wird)

Ausschreibung

Vorbereitung und Durchführung der Einholung von Angeboten (Ausschreibung) um die Kosten für die Sanierungsmaßnahmen zu optimieren (Kosteneffizienz)

Förderfähige Maßnahmen des Sachverständigen:

  • Ausschreibung für die beteiligten Gewerke
  • Unterstützung bei der Angebotsauswertung (technische und wirtschaftliche Bewertung der Angebote) (zwingend vom Sachverständigen zu erbringen)
  • Anfertigung Preisspiegel
  • Erstellung eines Bauzeitplans

Ausführung

Prüfung der fachgerechten Umsetzung der Maßnahmen zu bestimmten festgelegten Zeitpunkten (Meilensteinen)

Förderfähige Maßnahmen des Sachverständigen:

  • Baustellenkoordination
  • Baubegleitende Luftdichtheitsmessung
  • Meilensteinprüfung nach Abschluss von Einzelgewerken
  • Baustellenbegehungeneinschließlich der Überprüfung der wärmebrückenminimierten Ausführungsowie Umsetzung des Luftdichtheits- und Lüftungskonzepts (mindestens eine vor Ausführung der Putzarbeiten bzw. Verschließen eventueller Bekleidungen, sofern diese Gewerke zur Ausführung kamen) (zwingend vom Sachverständigen zu erbringen)
  • Erstellung Bautagebuch mit Bauleiterprotokoll
  • Baubegleitende Kostenkontrolle

Abnahme

Abnahme der Einzelgewerke und Erstellung eines Übergabeprotokolls sowie Kontrolle und Dokumentation der erreichten Ergebnisse der Sanierungsmaßnahmen

Förderfähige Maßnahmen des Sachverständigen:

  • Abnahme Einzelgewerke
  • Erstellung Abnahmeprotokoll
  • Einregulierung Lüftungsanlage
  • Luftdichtigkeits-Messung im Nutzungszustand
  • Thermographieaufnahmen der Gebäudehülle
  • Durchführung oder Überprüfung eines hydraulischen Abgleichs bei Nichterneuerung der Heizung
  • Erstellung oder Überprüfung eines Protokolls zur hydraulischen Einregulierung der Heizung

Bewertung

Erstellung eines Abschlussberichtes zum Sanierungsvorhaben und Durchführung einer Erfolgsüberprüfung (wurden die geplanten Ziele, z. B. Neubau-Niveau erreicht).

Förderfähige Maßnahmen des Sachverständigen:

  • Erstellung einer Baudokumentation als Hausakte mit bildlicher Darstellung und Erläuterungen des Bauprozesses
  • Hinweise zur Gewährleistung
  • Erstellung des Verwendungsnachweises mit Kostenauswertung
  • Kontrolle, Beratung und gegebenenfalls Begleitung bei Übergabe der energetischen Haustechnik mit ergänzender technischer Einweisung in die Haus- und Regelungstechnik (energiesparendes Nutzerverhalten etc.) (zwingend vom Sachverständigen zu erbringen, sofern anlagentechnische Komponenten eingebaut oder erneuert werden).
               







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