Qualifizierte Baubegleitung
Die KFW empfiehlt bei Ihrer energetischen Sanierung zum KfW-Effizienzhaus oder auch bei energetischen Einzelmaßnahmen
einen Sachverständigen hinzuzuziehen. Er ist in der Lage, die Qualität
der Handwerkerleistungen zu beurteilen und notfalls einzugreifen.
Nachlässigkeiten und Fehler können später sehr teuer werden oder Sie
sparen nicht so viel Energie ein, wie Sie das eigentlich geplant hatten.
Die KfW ist ebenfalls an Qualität interessiert und unterstützt Sie mit einem großzügigen Zuschuss.
- Er deckt 50 % Ihrer Kosten für die Baubegleitung ab.
- Sie erhalten bis zu 2.000 Euro auf Ihr Konto.
Aufwendungen
für die Baubegleitung durch Sachverständige können im Rahmen von
Einzelmaßnahmen bzw. freien Einzelmaßnahmenkombinationen oder eines
KfW-Effizienzhauses im Programm "Energieeffizient Sanieren"
(Kreditvariante oder Zuschuss) geförderten Vorhabens gefördert werden.
Folgende Maßnahmen können im Rahmen einer Baubegleitung berücksichtigt werden:
Planung
Technische Prüfung der Umsetzbarkeit der geplanten Maßnahmen mit dem Ziel, ein mängelfreies Produkt abzuliefern
Förderfähige Maßnahmen des Sachverständigen:
- Werkplanung
- Erstellung eines Luftdichtheitskonzeptes und Lüftungskonzepts (zwingend vom Sachverständigen zu erbringen, sofern eine Lüftungsanlage eingebaut oder erneuert wird)
- Konzept zur Wärmebrückenminimierung
- Genauer Wärmebrückennachweis
- Gleichwertigkeitsnachweis
- Thermische Solarsimulation
- Aufstellung eines Sanierungsablaufplans
- Dimensionierung Lüftungsanlage
- Berechnungen zum Hydraulischen Abgleich
- Auslegung Heizsystem
(Vorgabe der Parameter für Heizungsbauer in Übereinstimmung mit dem
Energiebedarf, Vergleich der Heizungsalternativen unter
Energiesparaspekten und Beratung bei Wahl des Heizungssystems) (zwingend
vom Sachverständigen zu erbringen, sofern Heizungsanlage eingebaut
oder erneuert wird)
Ausschreibung
Vorbereitung
und Durchführung der Einholung von Angeboten (Ausschreibung) um die
Kosten für die Sanierungsmaßnahmen zu optimieren (Kosteneffizienz)
Förderfähige Maßnahmen des Sachverständigen:
- Ausschreibung für die beteiligten Gewerke
- Unterstützung bei der Angebotsauswertung (technische und wirtschaftliche Bewertung der Angebote) (zwingend vom Sachverständigen zu erbringen)
- Anfertigung Preisspiegel
- Erstellung eines Bauzeitplans
Ausführung
Prüfung der fachgerechten Umsetzung der Maßnahmen zu bestimmten festgelegten Zeitpunkten (Meilensteinen)
Förderfähige Maßnahmen des Sachverständigen:
- Baustellenkoordination
- Baubegleitende Luftdichtheitsmessung
- Meilensteinprüfung nach Abschluss von Einzelgewerken
- Baustellenbegehungeneinschließlich der Überprüfung der wärmebrückenminimierten Ausführungsowie Umsetzung des Luftdichtheits- und Lüftungskonzepts
(mindestens eine vor Ausführung der Putzarbeiten bzw. Verschließen
eventueller Bekleidungen, sofern diese Gewerke zur Ausführung kamen)
(zwingend vom Sachverständigen zu erbringen)
- Erstellung Bautagebuch mit Bauleiterprotokoll
- Baubegleitende Kostenkontrolle
Abnahme
Abnahme
der Einzelgewerke und Erstellung eines Übergabeprotokolls sowie
Kontrolle und Dokumentation der erreichten Ergebnisse der
Sanierungsmaßnahmen
Förderfähige Maßnahmen des Sachverständigen:
- Abnahme Einzelgewerke
- Erstellung Abnahmeprotokoll
- Einregulierung Lüftungsanlage
- Luftdichtigkeits-Messung im Nutzungszustand
- Thermographieaufnahmen der Gebäudehülle
- Durchführung oder Überprüfung eines hydraulischen Abgleichs bei Nichterneuerung der Heizung
- Erstellung oder Überprüfung eines Protokolls zur hydraulischen Einregulierung der Heizung
Bewertung
Erstellung
eines Abschlussberichtes zum Sanierungsvorhaben und Durchführung einer
Erfolgsüberprüfung (wurden die geplanten Ziele, z. B. Neubau-Niveau
erreicht).
Förderfähige Maßnahmen des Sachverständigen:
- Erstellung einer Baudokumentation als Hausakte mit bildlicher Darstellung und Erläuterungen des Bauprozesses
- Hinweise zur Gewährleistung
- Erstellung des Verwendungsnachweises mit Kostenauswertung
- Kontrolle,
Beratung und gegebenenfalls Begleitung bei Übergabe der
energetischen Haustechnik mit ergänzender technischer Einweisung in
die Haus- und Regelungstechnik (energiesparendes
Nutzerverhalten etc.) (zwingend vom Sachverständigen zu erbringen,
sofern anlagentechnische Komponenten eingebaut oder erneuert
werden).