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Energienews


11.04.2019

Graue Energie soll ins GEG

Graue Energie und Graue Emissionen stecken in Baustoffen und bezeichnen den Energieverbrauch und die Emissionen von Treibhausgasen, die bei deren Herstellung, Transport, Verarbeitung und Entsorgung entstehen. Der aktuelle Referentenentwurf zum GEG regelt lediglich die Anforderungen an den Energiebedarf in der Nutzungsphase, nicht aber den Aufwand für die Herstellung des Gebäudes selbst.

„Bei gut gedämmten Neubauten nach dem Standard Effizienzhaus 55 und besser bleibt damit die Hälfte der Umweltwirkungen gänzlich unberücksichtigt, betrachtet man einen Zeitraum von 50 Jahren“, sagt Dr. Uli Wischnath, Koordinator des Bauwende-Bündnisses. Die Initiative, die er zusammen mit dem Umweltlabel natureplus gegründet hat, fordert deshalb als ersten Schritt, ab dem 1. Januar 2021 die Pflicht zu einer vergleichenden Ökobilanz in das Gesetz aufzunehmen.

Chance für mehr Klimaschutz im Baubereich

Der Hochbau ist für 6 % des globalen Energieverbrauchs und 11 % der Treibhausgasemissionen verantwortlich. Mit dem GEG biete sich die Gelegenheit, diese Umweltwirkungen mittelfristig deutlich zu reduzieren.

Wischnath: „Das Gebäudeenergiegesetz als zentrales Instrument zur Regelung des Energieverbrauchs und der Klimawirkungen von Gebäuden sollte neben der Nutzungsphase auch die Herstellungsphase adressieren. Andernfalls droht ein schlecht koordiniertes Nebeneinander verschiedener Regelungen ähnlich dem Zustand, der durch die geplante Zusammenlegung mehrerer Gesetze im GEG eigentlich behoben werden soll.“ Da in Deutschland in den nächsten fünf Jahren 1,5 Mio. Wohnungen gebaut werden sollen, sei jetzt die Gelegenheit günstig, einen relevanten Schritt zu einer nachhaltigeren Bauwirtschaft zu machen.

Die Betrachtung des kompletten Lebenszyklus des Gebäudes in Form einer Ökobilanz mache weitere Klimaschutzpotenziale zugänglich. Auf diese Weise werde eine am Klimaschutz orientierte Wahl von Baumaterialien und Bauweisen ermöglicht und befördert, heißt es in der Stellungnahme, die am 21. März 2019 an die zuständigen Ministerien ging.




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